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   FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02   

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https://dejure.org/2005,23223
FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02 (https://dejure.org/2005,23223)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.06.2005 - 11 K 2907/02 (https://dejure.org/2005,23223)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 11 K 2907/02 (https://dejure.org/2005,23223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2; EStG § 15 Abs. 2
    Verwertung; Gewerbliche Einkünfte; Projektionssystem; Patent - Verwertung eines Patentes als gewerbliche Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwertung eines Patentes als gewerbliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einnahmen aus der Verwertung eines Patens als gewerbliche Einkünfte; Zuordnung der Einkünfte bei gemischter Tätigkeit; Projektionssystem

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02
    Solches ist anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter dem Betrieb in dem Sinne dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399 ).

    Dem gewillkürten Betriebsvermögen können in der Regel Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, a.a.O.).

  • BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85

    Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewertung der Tätigkeit eines

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02
    Für die ertragsteuerliche Zuordnung der Einkünfte aus der Erfindertätigkeit kommt es darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart die Erfindung entwickelt und wie sie später verwertet worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 11 Februar 1988 IV R 223/85, BFH/NV 1988, 737 m.w.N.).

    Eine gewerbliche Erfindertätigkeit ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Anregung zu einer technischen Neuerung und deren weitere Entwicklung mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens zusammenhängt und die entwickelte Erfindung auch dem gewerblichen Betrieb des Erfinders dienen soll (vgl. BFH, Urteil vom 11. Februar 1988 IV R 223/85, a.a.O.).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02
    Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG steht der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen (vgl. BFH, Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 , Änderung der Rechtsprechung).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02
    Letztgenannte liegt nur vor, wenn eine Idee ohne weitere Ausarbeitung verwertungsreif ist (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567 ).
  • BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04

    Widmung gewillkürten Betriebsvermögens

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02
    Es kann mithin offen gelassen werden, ob die Erfassung der Erlöse und Ausgaben im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Galerie zudem das weitere Erfordernis für das Vorliegen von gewillkürtem Betriebsvermögen - die zeitnahe und unmissverständliche Widmung (vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549 ) - erfüllt.
  • FG Düsseldorf, 06.04.2016 - 2 K 896/14

    Gewinn aus der Veräußerung des Patents bzw. Gebrauchsmusters als steuerbare

    Entsprechend den Grundsätzen des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 13.06.2005 (11 K 2907/02) sei die Zuordnung der Einkünfte gem. § 18 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorrangig gegenüber einer eventuellen Einordnung als "gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen" bei der C- GmbH & Co KG.
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